Der Wirt vom „Anker“ wehrte sich
Als mit Gründung der Weimarer Republik die staatliche Ordnung nach dem Ersten Weltkrieg wieder hergestellt war, wuchs in der Gesellschaft die Zuversicht. Trotz wirtschaftlich schwieriger Lage wurden Vereine reaktiviert oder neu gegründet. Das gesellschaftliche und kulturelle Leben erhielt Auftrieb. Diese Entwicklung nutzten Staat und Kommunen zur Erschließung neuer Einnahmequellen. So beschloss der Gemeinderat in Lay bereits im August 1920, dass alle Theater- und Konzertveranstaltungen im Ort eintrittspflichtig und 25 % der Einnahmen als „Kulturabgabe“ an die Gemeindekasse abzuführen seien.
In den Fokus der Steuer(er-)findung geriet damals auch das Klavier, denn, so war wohl der Gedanke, ein solches konnte nur Wohlhabende besitzen. 1921 verabschiedete der hiesige Gemeinderat eine „Ordnung betreffend die Erhebung von Lustbarkeitssteuern im Bezirk der Gemeinde Lay“.
[Anmerkung: Die Steuerhoheit für die sog. Lustbarkeitssteuer lag bei den Gemeinden. Ihre Erhebung fußte ursprünglich auf einem sozialen Gedanken: Der Ertrag sollte dem Armenwesen zufließen und letztlich denen zugutekommen, die sich keine Lustbarkeiten gönnen konnten].
Danach waren für Vorträge auf einem Klavier in Gastwirtschaften und Schankstuben bis Mitternacht je Tag 20 Mark zu zahlen. Ein Jahr später passte der Layer Gemeinderat seine Regelung der „Lustbarkeits-Verordnung“ des Landkreises an, wonach „das Halten eines mit der Hand zu spielenden Klaviers in Wirtschaften oder sonstigen öffentlichen Lokalen“ generell der Steuerpflicht unterlag. Die nach einer Pauschale bemessene Steuer richtete sich nach dem Wert des Klaviers, nicht nach dem Zweck der Nutzung.
Davon betroffen war der Layer Gastwirt Hans Haupt, Inhaber des Gasthauses „Zum Anker“. Für sein Klavier wurde eine Steuer in Höhe von 300 Mark jährlich fällig. Dagegen wehrte er sich öffentlich. In einem geharnischten Leserbrief, erschienen im „Koblenzer Generalanzeiger“, Ausgabe vom 22. April 1922, forderte er die Abschaffung dieser Steuer. Haupt argumentierte: Indem der Wirt es einem Gesangverein unentgeltlich zu Verfügung stelle, um die Gesangproben zu ermöglichen, fördere er die Interessen des Vereins und letztlich Kunst und Kultur. Eine Besteuerung des Klaviers sei ungerecht, zumal er auch anfallende Reparatur- und Unterhaltungskosten zu tragen habe. Er warf zudem die Frage auf, warum auf dem Land die Lustbarkeitssteuer höher sei als in der Stadt. In Koblenz betrage sie nämlich nur 75 Mark. Diese Ungleichheit sei nicht zu dulden; die Wirte des Landkreises verlangten von dem Landrat wenigstens eine Gleichstellung mit denen in der Stadt. Die ganze Besteuerung sei darauf angelegt, den Wirtestand zu schröpfen, schrieb Haupt, der seine Stimme offenbar für alle betroffenen Gastronomen des Umkreises erhob.
Das Thema erregte damals offenbar sehr die Gemüter. Es wurde in Kreistag und Presse heftig diskutiert und geriet zum Politikum. Regionale Vertreter der „Zentrumspartei“ wandten sich gegen die Klaviersteuer, die politische Gegenseite war anderer Ansicht. Vorerst änderte sich jedenfalls nichts. Erst Jahre später wurde die Klaviersteuer abgeschafft.
Was heute eher belustigend klingt, war damals eine aus allseits vorherrschender Finanznot geborene Besteuerungsmaßnahme, die für Empörung und viel Unmut sorgte.
Was den Gemeinderat bewog, in Lay eine Klaviersteuer einzuführen, wo es doch damals im Ort nur wenige Steuerpflichtige gegeben haben dürfte, war den überlieferten Akten nicht zu entnehmen.
Foto: Karin Werner; Abbildung: Richard Theisen
Hans Haupt. Zusammen mit seiner Ehefrau Anna besaß und führte er ab 1919 das Gasthaus „Zum Anker“. Unter ihrer Regie erlebte es eine Art Blütezeit. Der Text der abgebildeten Geschäftsanzeige aus dem Jahr 1930 unterstreicht es.
Das Klavier, gegen dessen Besteuerung er protestierte, dürfte bei Saalveranstaltungen im „Anker“, insbesondere aber vom Männergesangverein „Cäcilia Lay“ für Chorproben und Konzerte genutzt worden sein. Der Verein hatte ab 1919 die Chorarbeit wieder aufgenommen, die durch den Weltkrieg unterbrochen worden war.
Richard Theisen



