Die Weinbergslage Röttgen, Streitobjekt zwischen Winningen, Lay und Güls

Geschrieben am 07.06.2024
von Rolf Morbach


Der Röttgen ist mit seinen nach Süd bis Süd-Süd-Ost ausgerichteten Steilhängen eine Spitzenlage der unteren Terrassenmosel. Seine Rieslingweine bestechen durch einen fruchtbetonten filigranen Charakter mit feinstem Säurespiel. Die Rebhänge wurden vor Jahrhunderten durch Rodung gewonnen, daher die früheren Namen ’Rodt’, ’Roth’, ’In den Röderen’ und heute Röttgen. Die Weinbergslage gehört heute etwa jeweils zur Hälfte zur Winninger und Gülser Gemarkung. Die Grenze verläuft gegenüber der Layer Lückenstraße von der Mosel hoch auf das Bergplateau.

Die Gemarkungsgrenze zwischen Winningen und Güls gibt es eigentlich schon seit Jahrhunderten, doch die Layer auf der anderen Moselseite wollten diese Grenzziehung nicht anerkennen. Sie war zudem auch die Landesgrenze zwischen dem Kurfürstentum Trier und der Grafschaft Sponheim, bzw. ihren Rechtsnachfolgern, den Markgrafen von Baden und den Pfalzgrafen. Wie die Skizze aus dem Jahre 1660 zeigt (Bild 1) war sie durch 15 Grenzsteine markiert und wurde, wie damals allgemein üblich, in regelmäßigen Abständen (meist alle 7 Jahre) von Kommissionen aus Güls und Winningen gemeinsam abgegangen, so genannte Ganggeleite. Von den Grenzsteinen 1 bis 14 auf dem Bergplateau über dem Röttgen gab es keine Probleme.

Streit um die Gemarkungsgrenze



Skizze der Gemarkungsgrenze zwischen Winningen und Güls im Röttgen um 1660; LHA Koblenz, 33 Nr. 3984


Doch höchst umstritten war der Grenzverlauf vom Stein 14 hinunter zur Mosel. Denn diesen Bereich im Rodt sahen die Layer als ihre Gemarkung an, was zum Dauerstreit mit Güls und vor allem Winningen führte. Das von Lay beanspruchte Territorium reichte von der ’Leyer Ley’, dem Layer Fels bis etwa gegenüber der heutigen Layer Lückenstraße. Die dortigen Weinberge wurden überwiegend von Layer Bürgern bebaut, Eigentümer waren mehrheitlich geistliche und weltliche Herren. Der größte Teil des Rodt wurde von Güls als Teil seiner Gemarkung gesehen und nur ein kleiner Teil wurde von Winningen beansprucht. Doch diesen versuchten die Layer penetrant durch Versetzen des Grenzsteines in Richtung Winningen zu vergrößern, aber von Winningen wurde er immer wieder auf seine bisherige Position zurückversetzt.

Gescheiterte Einigungsversuche

1590 einigten sich Winningen und Lay in einem Vergleich auf die Position eines Grenzsteines, der aber bald von Winningen nicht mehr anerkannt wurde. Stattdessen einigte man sich mit Güls auf einen Grenzverlauf und führte Ganggeleite mit Güls durch. 1659 wurde ein Ganggeleit u. a. in Gegenwart des kurtrierischen Landhofmeisters durchgeführt und an der Mosel wieder ein neuer Stein gesetzt. Den Layern befahl der Landhofmeister diesen Stern nicht mehr zu entfernen. Dennoch versuchte der Layer Schultheiß Johannes Hausmann weiter in die Winninger Gemarkung vorzudringen, indem er diesen Stein auswarf und angeblich einen Steinwurf weiter gegen Winningen einen neuen Stein gefunden hatte und fortan nur diesen als Grenzstein anerkennen wollte. 1668 verbuchten die Layer einen Erfolg, da eine kurfürstliche Kommission entschied, dass die Weinberge im Rodt zur Layer und nicht zur Gülser Gemarkung gehören sollten. Was letztlich dazu führte, dass Güls sich aus dem Streit heraushielt, aber die Grenzfrage zwischen Winningen und Lay war damit immer noch nicht gelöst und schwelte weiter.

Handfester Streit um einen einzigen Weinberg

Doch brisanter als der Streit um die Gemarkungsgrenze zwischen Winningen und Lay entpuppte sich der Konflikt um einen Weinberg im strittigen Grenzgebiet. Der Koblenzer Bretzelbäcker Nikolaus Hausmann, Bruder des Layer Schultheiß Johannes Hausmann hatte einen Weinberg gekauft, der in dem Gebiet lag, das sowohl von Winningen als auch von Lay als ihr Territorium gesehen wurde. Als im Herbst 1680 der Weinberg zum ersten Mal gelesen werden sollte, lasen die Layer die frühen roten Trauben, gaben den Neubruchzehnten dem Landesherren und den Rest anteilig an Eigentümer und Bebauer des Weinberges. Der Winninger Vogt meldete dies an seine Landesherrschaft und erhielt den Auftrag, zumindest noch die weißen Trauben zu lesen, wenn dieser Weinberg in Winninger Gerechtigkeit läge und das war er nach Ansicht des Vogtes. Doch die Layer waren schneller und begannen die weißen Trauben zu lesen. Aber diesmal wurden wehrhafte Winninger Bürger losgeschickt, um die Layer an ihrem Tun zu hindern. Diese lasen den Weinberg vollends und nahmen auch die bereits im Layer Nachen liegenden Trauben an sich, um sie nach Winningen zu bringen. Das wollte der Layer Schultheiß, der sich in einem Nachen auf der Überfahrt über die Mosel befand, verhindern. Noch auf dem Wasser gab er einen Schuss aus seinem Gewehr auf die Winninger ab und lud dieses erneut.

Fast hätte er, nachdem er an Land gesprungen war, einen Winninger Bürger ’entleibt’, wenn man ihm nicht mit einem Ruder über den Kopf zu Boden geschlagen und sein Gewehr zerbrochen hätte.



Charmützel zwischen dem Schultheißen zu Lay und den Winningern, 1680; LHA Koblenz, 33, Nr. 3984

Links im Bild der Schultheiß, wie er von einem Winninger mit einem Ruder außer Gefecht gesetzt wird


Dieses ’Charmützel’ sah Kurtrier als Verletzung seines Territoriums an und wollte die betreffenden Winninger Bürger zur Bestrafung überwiesen haben, was die sponheimischen Landesherren ablehnten. Es folgte ein Rechtstreit zwischen dem Kurfürstentum Trier und der Grafschaft Sponheim. In dessen Verlauf wurden von sponheimischer Seite dem Weinbergsbesitzer für seine verlorenen Trauben, dem Layer Schultheiß für seine erlittenen Schläge und sein zerbrochenes Gewehr und Kurtrier wegen Verletzung kurtrierischen Gebietes Entschädigungen gezahlt. Dagegen wurde der Layer Schultheiß wegen Verletzung sponheimischen Gebietes ebenfalls zu einer Strafe verurteilt. Die Streitigkeiten um diesen Weinberg zogen sich aber weiter hin und wurden rechtlich verbindlich für beide Seiten bis zum Einfall der frz. Truppen 1794 nie geklärt. Mal wurde der Weinberg von Winningern gelesen, mal von Layern. Ebenso erhielten einmal die Layer Zehntherren ihren Anteil, dann wieder die Winninger Zehntherren. Auch wurde der Grenzstein mehrmals von den Layern ausgeworfen und von den Winningern wieder neu gesetzt – ein endlose Geschichte.

Lay vereinnahmt den Röttgen

Dessen ungeachtet war die Frage, zu welcher Gemarkung die Weinberge im Roth gehören, aus Layer Sicht 1720 geklärt – nämlich zu Lay. In jenem Jahr wurden auf kurfürstliche Order in allen Orten des Kurfürstentums sog. Feld- oder Lagerbücher angelegt. In diesen wurden alle Parzellen der Gemarkung in den Kategorien Weingarten, Ackerland, Wiesen und Hecken erfasst. Die einzelnen Weinbergsparzellen wurden exakt beschrieben nach Lage, Größe des Weinbergs in Stöcken, Qualität gemäß den Ortsklassen I., II., III., Eigentümer, Bebauer (Lehner) und Zehntherr. In diesem amtlichen Buch für die ’Dorffschafft Lay’ sind die Weinberge im Roth als Teil der Layer Gemarkung aufgeführt. Diese waren in 7 kleinere Weinbergslagen unterteilt und umfassten insgesamt 55.439 Rebstöcke, davon gehörten 40.919 der besten I. Klasse an. Eigentümer der Weinberge waren Bürger aus Lay, Moselweiß, Koblenz, Winningen und in Lay begüterte geistliche und weltliche Herren. Die Layer Zehntherren, der Kurfürst zu Trier und das Stift Münster[maifeld], zogen die Zehntabgaben ein. Der Gesamtbestand der Layer Reben links und rechts der Mosel betrug damals 371.427 Stöcke.

Franzosen lösen den Streit endgültig

Aber auch nach dieser eindeutigen Zuordnung der Weinberge im Roth blieb die amtliche Grenze zwischen Winningen und Lay strittig und der Grenzstein an der Mosel wurde wiederholt von den Layern ausgerissen. Für klare Verhältnisse sorgten erst die Franzosen. Nach dem Frieden von Lunéville 1801wurde die gesamte Region links des Rhein völkerrechtlich frz. Staatsgebiet. In der Folge wurden die geistlichen und weltlichen Güter aufgehoben, ihr Besitz vom frz. Staat einzogen und versteigert. Die Weinberge im Roth bekamen überwiegend neue Eigentümer.

1809 legte die frz. Verwaltung erstmals ein Grundstückskataster an und ordnete die Gemeindegrenzen neu. Die Grenze zwischen Lay und Winningen und auch Güls verlief nun in der Flussmitte der Mosel und dies blieb so bis heute. Die zu Lay gehörende Gemarkung links der Mosel wurde zwischen Winningen und Güls geteilt. Auch eine Beschwerde der Gemeinde Lay änderte daran nichts. Der ’Plan Geometrique’ aus dem Jahr 1811 zeigt anschaulich die ehemalige Gemarkung Lay und links die senkrecht zur Mosel verlaufende neue Grenzlinie zwischen dem kleinen Winninger Anteil und dem wesentlich größeren Gülser Anteil, der bis zum Layer Fels reichte.



Plan Geometrique des Röttgen um 1811


Damit hatten die ewigen Streitigkeiten um die alte Grenze zwischen Lay und Winningen ein Ende. Heute werden die Weinberge im Röttgen fast ausschließlich von Winninger Winzern bewirtschaftet. Layer Winzer sind seit 2021 in dieser Spitzenlage nicht mehr vertreten.

Rolf Morbach

Quellen:

  • Garbe, Rainer in Festschrift zum Moselfest Winningen, 1988
  • Morbach, Rolf in Festschrift zum Blütenfest Güls, 2008
  • LHA Koblenz, 1C 14930, Feld- oder Lagerbuch Dorffschafft Lay